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Maximaltalentwert bei Begabung (Talentgruppe: Handwerk)

Verfasst: 7. Mai 2018, 10:41
von onlyonemoon
Hallo Helden-Software Team,

Beim Steigern meines Charakters tritt der Fehler auf, dass der Talentwert (von Grobschmied) nur auf maximal +3 Talentwert über den entsprechenden Eigenschaften gesteigert werden kann.
Der Charakter hat aber eine Begabung in der Talentgruppe: Handwerk, somit sollte nach Regelwerk die Grenze bei +5 liegen.
Die entsprechende Regelstelle findet man im Wege des Schwerts auf S.164 (Abschnitt "Steigerung der Talente").

Ich benutze Helden-Softwar 5.5.3

Bitte überprüft und korrigiert dies. Vielen Dank im Vorraus

Re: Maximaltalentwert bei Begabung (Talentgruppe: Handwerk)

Verfasst: 7. Mai 2018, 20:30
von little.yoda
Auf Seite 8 heißt es jedoch:
Dabei kann sein Wert niemals höher sein als der Wert der besten an der Talentprobe beteiligten Eigenschaft plus 3 (beim Vorteil Begabung [Talent] plus 5)
Für uns ist es eine Regelunklarheit, die nie geklärt wurde.

Re: Maximaltalentwert bei Begabung (Talentgruppe: Handwerk)

Verfasst: 14. Jun 2026, 11:43
von Weltim
Das ist eigentlich ziemlich eindeutig formuliert.
Bei einer Begabung für ein einzelnes Talent erhält der Held für das jeweilige Talent zu Spielbeginn (vor Verteilung der Start-AP) einen zusätzlichen TaP bzw. die Aktivierung des Talents. Die GP-Kosten hängen von der Art des jeweiligen Talents ab: In den Kategorien Kampf und Körperliche Talente müssen...Es ist ebenfalls möglich, anstelle der Begabung für die Talentgruppe der Kampffertigkeiten... Der maximale TaW, den ein Held im späteren Spiel in einem Talent erreichen kann, für das er begabt ist, beträgt [höchste an der Talentprobe beteiligte Eigenschaft] +5 (also 2 Punkte mehr als ohne die Begabung, siehe Seite 18).
Wenn das wirklich nur bei bei Einzeltalenten wäre dann hätten sie es oben zu den Einzeltalenten hinzugefügt. Mal abgesehen das es von den GP Kosten für die Talentgruppen anders keinen Sinn ergibt.