Seite 1 von 1

Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 00:10
von MrCr0w
Hallo erstmal,

Seit kurzem spiel ich jetzt auch DSA und nach einigen Einführungsrunden mit fertiggestellten Helden (um zu sehen ob mir die Spielmechanik überhaupt zusagt) fing ich an mir einen eigenen Helden zu bauen. Lange Rede kurzer Sinn: Er sollte (aus storytechnischen Gründen) durch BGB sowohl Winzer als auch Kopfgeldjäger werden.

Die brechneten BGB-AP von 1000 ((7+13) * 50) stimmten auch. Und auch das entfernen der BGB-AP aus dem Pool für die BGB-AP bis zur gewünschten Stufe eines bestimmten Talentes funktionierte einwandfrei.

Mein Problem: Nachdem diese Stufe erreicht war, und ich sie weiter erhöhen wollte (mit normalen AP) nahm er die AP sowohl aus dem normalen, als auch aus dem BGB Pool (ungefähr 1:2, also ca ein Drittel aus dem normalen Pool, jedenfalls kam es mir so vor

Edit: das Beispiel unten Zeigt dass das auch nich hinhaut, also nimmt er es anscheinend Willkürlich, aber immer gleich

).

Meine Frage: Ist das ein Fehler in der Software, oder habe ich den Vorteil Breitgefächerte Begabung nur falsch verstanden? Normal sollte sich der BGB-AP Pool doch nur leeren, solange es die Stufen für die zweite Profession verbessert? Also z.B. +1 Dolche durch Winzer, +2 Dolche durch meine Kultur und +2 Dolche durch Kopfgeldjäger von +3 bis +5 allein durch die BGB-AP, auf +6 (Kosten: 27 AP) dann doch nur mit den Standart-AP und nicht mit 17 normalen AP und 10 BGB-AP, oder?

Da ich nicht wusste ob es sich hierbei um einen Bug handelt oder ich die Regeln nur falsch verstanden habe und ich auch von Google und der Forensuche keine hilfreichen Informationen darüber erhalten konnte, hab ich das Thema erstmal hier geposted.

Danke schonmal im Vorraus

MfG MrCr0w

Edit:
Noch anzumerken ist vlt, dass nach Erstellen des Helden die BGB-AP als Normale AP angerechnet werden, und somit zur freien Verfügung stehen.

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 09:02
von Gorbalad
MWn optimiert das Programm laufend die Verteilung - wenn Du ein Talent also weiter steigerst, wird umverteilt.
Beispiel:
Aus R/K/P hast Du einen Wert von 3, die BGB-Profession erlaubt eine Steigerung um 2.
Du steigerst nun um 2 Punkte auf 5. Das Programm nimmt erstmal BGB-AP dazu, um die (universelleren) AP zu schonen.
Jetzt steigerst Du um 2 weitere Punkte auf 7. Du erwartest reine AP - das Programm optimiert aber den Normal-AP-Verbrauch, und stellt daher um auf:
R/K/P: 3
Normal-AP: 3->5
BGB-AP: 5->7

Die Steigerung von 5->7 ist natürlich teurer als 3->5, daher steigt der BGB-AP-Verbrauch.

Wie gesagt, ich bin mir nicht 100% sicher, dass das so läuft.

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 12:58
von Flunky
Im WdH ist das eigentlich eindeutig geregelt:

BGB-AP werden als erstes ausgegeben, also für die Punkte n bis n+m. n ist der Startwert aus R/K/Erstprofession, m der Bonus durch die Zweitprofession.
Wenn die Zweitprofession aber Talente für mehr AP erlaubt, als du durch BGB-AP steigern kannst, kommt es zwischendurch zu Umverteilungen.

Beispiel 100 BGB-AP, Startwert aus R/K/Erstprofession: Schwerter 10, Tanzen 8. BGB-Profession Schwerter +1, Tanzen +2.
Zuerst gibst du einen Punkt auf Schwerter -> 30 BGB-AP übrig.
Dann einen Punkt auf Tanzen -> wird von normalen AP bezahlt, da nicht mehr genug im Vorrat der BGB-AP.
Noch ein Punkt auf Tanzen -> beide Tanzenpunkte mit BGB-AP, Schwert mit normalen, da Tanzen 8->10 => 95 AP.

So werden die BGB-AP besser aufgebraucht.

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 13:19
von MrCr0w
Das Problem was ich habe ist ja nicht, dass ich (wie in deinem Bsp) die Punkte für die legitimen Verbesserungen nich aus dem BGB-AP-Pool nehme.
Nehmen wir nochmal mein Bsp mit dem Dolch (Die Menge der BGB-AP spielt bei mir mit 1000 sowiso keine rolle).

Aus R/K/Erstprofession bekomm ich Dolche +3.
Durch die Zweitprofession bekomme ich Dolche +2, welche ich mit den BGB-AP bezahle.
Also habe ich jetzt Dolche +5, was ich nur durch R/K/E und den BGB-AP bekommen habe. Bis hierhin stimmt ja auch alles.

Jetzt mein Problem: wenn ich Dolche jetzt auf +6 Verbessere (also eine stufe über R/K/Erst-/Zweitprofession), nimmt er trotzdem einen Teil der AP aus dem BGB-Pool, obwohl doch im WdH eindeutig steht:
Er erhält eine Summe von [GP der
zweiten Profession plus 7] mal 50
Abenteuerpunkten, die er nach den Regeln
aus Schritt 7 der Heldenerschaffung (siehe
Seite 17) zur Aktivierung und Steigerung all
jener Talente (und Gaben) einsetzen darf,
die im Profil der zweiten Profession aufgeführt
sind
. Er darf diese Talente – ausgehend
von seinem bisherigen, aus Rasse, Kultur und
Profession bestimmten Talentwert – um maximal
so viele Punkte verbessern, wie im Profil
der zweiten Profession genannt ist
.
Das wirft eigentlich sogar die zusätzliche Frage auf: Darf ich überhaupt auf Dolche +6 gehen? (Also dann mit normalen AP halt)

Außerdem besteht immernoch die Frage: Sollen nicht ausgegebene BGB-AP nach der Erstellung des Helden zur freien verfügung stehen?

Trotzdem danke für die Antwort :^^:

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 13:21
von Raskir
Falsch, Flunky.

Nach der WdH-Errata werden zuerst die Start-AP versteigert und dann die BGB-AP.
Deswegen berechnet die Software auch immer neu.

Zu dem Rest schreib ich heute abend noch was.

Sayonara
Raskir

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 13:39
von Flunky
:kopfwand: Ulisses...

In der zweiten Auflage steht es genau andersrum drin.
Er darf diese Talente - ausgehend von seinem bisherigen, aus Rasse, Kultur und Profession bestimmten Talentwert - um maximal so viele Punkte verbessern, wie im Profil der zweiten Profession genannt ist.
Vielleicht sollte das auch in eure "Wege der Helden -Auflagen_1_bis_3.pdf"

Re: AW: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 14:21
von Raskir
a) hat das mWn nicht Ulisses verbockt, sondern noch FanPro
b) steht das nur in dem Erratum und in keiner WdH-Auflage, damit ist das theoretisch kein Fall für die Änderungsliste.

Sayonara
Raskir

PS: Langsam geht's mir auf den Zeiger, dass Ulisses immer an allem schuld sein soll, auch wenn sie nix dafür können.

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 15:56
von Flunky
Ist das Erratum dann nicht durch die neueren Auflagen außer Kraft gesetzt? Es wurde ja teilweise eingearbeitet.

Zweite und dritte Auflage sind nunmal unter Ulisses erschienen :ka:

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 20:47
von little.yoda
1.
@MrCr0w

Bitte das nächste Mal den Hilfe-Button in den jeweiligen Tab nutzen. Dann kommst du ins Wiki http://wiki.helden-software.de/wiki/Erschaffen5/Talente, wo BGB erklärt wird. Dort gibt es ein Beispiel, das wahrscheinlich deine Beobachtungen erklärt hätte.

2.
Flunky hat geschrieben::kopfwand: Ulisses...

In der zweiten Auflage steht es genau andersrum drin.
Er darf diese Talente - ausgehend von seinem bisherigen, aus Rasse, Kultur und Profession bestimmten Talentwert - um maximal so viele Punkte verbessern, wie im Profil der zweiten Profession genannt ist.
Vielleicht sollte das auch in eure "Wege der Helden -Auflagen_1_bis_3.pdf"
Die Aussage mit dem "verbessern" ist so in allen drei Auflagen enthalten. Außerdem ist aus dem Text keine Reihenfolge zu entnehmen.
Daher nehmen wir immer noch die Aussage aus dem Errata, der für uns eine Auslegung des Regeltextes ist:
Für diejenigen, die es ganz detailliert haben wollen: Es werden zuerst die Start-AP für die Verbesserung der Werte (Steigerung von Talenten, Erwerb von Sonderfertigkeiten) der ersten Profession eingesetzt, dann die AP aus Breitgefächerter Bildung zur Verbesserung der werte der zweiten Profession. Talente, in denen der Held eine Unfähigkeit aufweist, dürfen trotzdem (um eine Spalte verteuert) vor Spielbeginn um maximal die bei der zweiten Profession genannte Punktzahl gesteigert werden.

Ansonsten ist es auch eigentlich völlig egal, in welcher Reihenfolge bezahlt wird.

Wenn BGB vor Start-AP, zahlt man hauptsächlich viele niedrigen Steigerungen mit BGB-AP
Wenn Start-AP vor BGB, zahlt man hauptsächlich einige wenige hohe Steigerungen mit BGB-AP

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 21:00
von little.yoda
MrCr0w hat geschrieben: Das wirft eigentlich sogar die zusätzliche Frage auf: Darf ich überhaupt auf Dolche +6 gehen? (Also dann mit normalen AP halt)
Natürlich darfst du dass. Die zitierte Einschränkung sagt ja nur etwas darüber aus, wieviele Steigerung du mit BGB-AP bezahlen darfst.
MrCr0w hat geschrieben: Außerdem besteht immernoch die Frage: Sollen nicht ausgegebene BGB-AP nach der Erstellung des Helden zur freien verfügung stehen?
Ja. Dürfen sie.
WdH ab zweiter Auflage hat geschrieben: „Wenn Ihr Held über einen der Vorteile Breitgefächerte Bildung, Gebildet oder Veteran
verfügt, darf er die daraus resultierenden Abenteuerpunkte zu den eben errechneten
hinzuaddieren; besitzt er den Nachteil Ungebildet, muss er die entsprechenden Punkte von der
oben errechneten AP-Anzahl abziehen. [...] (Die aus den Vorteilen resultierenden AP sind
etwas eingeschränkt; siehe jeweils dort)“
Die genannten AP bilden den Grundstock für das spätere AP-Guthaben des Helden und
können zu Spielbeginn unter Eingesetzte AP auf dem Charakterbogen notiert werden, sofern
sie aufgewendet wurden. Nicht aufgewendete Abenteuerpunkte gelten als AP-Guthaben

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 21:29
von MrCr0w
Vielen dank an alle, hat mir wirklich geholfen :^^:. Auch super, dass die Antworten so schnell kamen.

@little.yoda
Ich war schonmal auf der Seite, hab aber den Abschnitt in Talente über die BGB-AP iwie Überlesen. Versteh jetzt, wie die Verteilung funktioniert. Super, danke dir.
Dachte halt ich muss das von +3 DIREKT auf +5 bringen, und nich dann von höheren werten die +2 aus den BGB-AP zahlen. Jetzt is aber alles klar.

Danke nochmal

MfG
MrCr0w

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 1. Apr 2014, 21:59
von Flunky
little.yoda hat geschrieben:[...]
2.
Flunky hat geschrieben::kopfwand: Ulisses...

In der zweiten Auflage steht es genau andersrum drin.
Er darf diese Talente - ausgehend von seinem bisherigen, aus Rasse, Kultur und Profession bestimmten Talentwert - um maximal so viele Punkte verbessern, wie im Profil der zweiten Profession genannt ist.
Vielleicht sollte das auch in eure "Wege der Helden -Auflagen_1_bis_3.pdf"
Die Aussage mit dem "verbessern" ist so in allen drei Auflagen enthalten. Außerdem ist aus dem Text keine Reihenfolge zu entnehmen.
[...]
Ich hab mich auf
ausgehend von seinem bisherigen, aus Rasse, Kultur und Profession bestimmten Talentwert
bezogen. Dass es unterm Strich egal ist, stimmt nicht immer. Nämlich wenn Verbilligungen nur während der Erschaffung wirken, und die BGB-AP dann nicht ganz ausgegeben werden können, weil die AP/Stufe bei höheren Werten gröber werden, und man nicht mit billigen Talenten außerhalb der Zweitprofession auffüllen kann.

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 2. Apr 2014, 21:26
von little.yoda
Flunky hat geschrieben:Ich hab mich auf
ausgehend von seinem bisherigen, aus Rasse, Kultur und Profession bestimmten Talentwert
bezogen.
Der ganze(!) Absatz findet sich so unverändert in allen drei Auflagen.
Flunky hat geschrieben:Dass es unterm Strich egal ist, stimmt nicht immer. Nämlich wenn Verbilligungen nur während der Erschaffung wirken, und die BGB-AP dann nicht ganz ausgegeben werden können, weil die AP/Stufe bei höheren Werten gröber werden, und man nicht mit billigen Talenten außerhalb der Zweitprofession auffüllen kann.
Na ja. ich habe noch keine(!) Erschaffung gesehen, wo mehr als 10 BGB-AP übergeblieben sind. Und über 10 BGB-AP zu diskutieren, empfinde ich als unnötig.

Re: Frage zu Breitgefächerte Bildung

Verfasst: 12. Nov 2014, 22:19
von Acid
Also bei mir klappt das immer einwandfrei manchmal ein bissien rumprobieren und gut ist:-)