Das Liber Liturgium ist meiner Meinung nach eindeutig.
In WdG galt noch der Grundsatz, dass Varianten kostenpflichtig sind (WdG 242 Kasten, Erlernen 246f).
Liber Liturgium S. 14 (Regelteil) hat geschrieben:Varianten
Sind hier Varianten gelistet, kann der Geweihte diese einsetzen, so er die
Vorraussetzungen dafür erfüllt. Muss die Variante zuvor separat erlernt werden,
ist dies angemerkt.
Jetzt sind sie frei zu erlernen; Ausnahmen sind bei der Variante explizit erwähnt. Andere Grade werden grundsätzlich unter der Überschrift "Varianten" aufgeführt, sind von dieser Regel also betroffen. Zwei Beispiele:
Liber Liturgium S. 146 (Exorzismus) hat geschrieben:Varianten:
Grad IV: Auf diesen Grad aufgestuft bannt die Liturgie gehörnte Dämonen
der Gegendomäne oder niedere Dämonen einer anderen Domäne.
Grad V: Auf Grad V können gehörnte Dämonen anderer Domänen gebannt
werden. Unheiligtümer des Widersachers der Gottheit werden zerstört.
Diese Variante muss separat erlernt werden.
Grad VI: Diese mächtige Variante vermag Unheiligtümer aller Domänen
zu zerstören. Diese Variante muss separat erlernt werden.
Hier müssen nur Grad 5 und 6 separat erlernt werden.
Liber Liturgium S. 83 (Schutzsegen) hat geschrieben:Varianten:
Grad II: Auf Grad II kann die Liturgie auf eine größere Art unheiliger
Wesen ausgedehnt werden, z.B. alle Untoten, oder aber der markierte Bereich
gilt als zweifach geweiht.
Grad III: Auf Grad III kann die Liturgie auf eine größere Art unheiliger
Wesen ausgedehnt werden und der markierte Bereich gilt als zweifach
geweiht.
Beide Varianten sind frei.
Soll ich euch (dem Team) eine vollständige Liste zusammenstellen, damit ihr eure Umsetzung überprüfen könnt? Meldet euch gerne per PN.
Edit: Die Liste ist an Raskir raus. Es gibt weniger Varianten, als ich dachte; gut 2 Dutzend kostenpflichtige und die dreifache Menge freie, insgesamt aber nur ca. 1 Drittel aller Liturgien insgesamt.