5.5.3 Akademische Ausbildung und BGB
Verfasst: 10. Mär 2026, 14:26
Ich weiß, dass es zu dem Thema bereits mal einen Bug-Report gab und man damals der Meinung war, dass die Heldensoftware es so regeln würde, wie im Regelwerk intendiert, aber ich muss noch einen aufmachen, weil das gelinde gesagt Quatsch ist.
Was passiert:
Die Heldensoftware geht derzeit davon aus, dass die Akademische Ausbildung einer Zweitprofession nur nutzbar sei, wenn die Erstprofession ebenfalls eine Akademische Ausbildung vergibt.
Was tatsächlich der Fall ist:
1. BGB gewährt (unter anderem) die Vorteile der zweiten Profession.
2. Akademische Ausbildung ist ein Vorteil.
3. BGB ergänzt diese Regeln um folgenden Passus: Eine eventuelle Akademische Ausbildung aus der ersten Profession ist bis zu einem TaW von 15 nutzbar, wenn das entsprechende Talent in beiden Professionen vergeben wird. Dieser Regelabsatz fügt also eine Änderung des maximalen TaW der AA der ersten Profession unter bestimmten Voraussetzungen hinzu. Weder ändert er irgendwas an der AA der ersten Profession, sollte das Talent nicht in beiden Professionen vergeben werden, noch ändert er etwas an den Punkten 1+2, die bedeuten, dass man die AA der Zweitprofession erhält (weil sie ein Vorteil ist).
Was passiert:
Die Heldensoftware geht derzeit davon aus, dass die Akademische Ausbildung einer Zweitprofession nur nutzbar sei, wenn die Erstprofession ebenfalls eine Akademische Ausbildung vergibt.
Was tatsächlich der Fall ist:
1. BGB gewährt (unter anderem) die Vorteile der zweiten Profession.
2. Akademische Ausbildung ist ein Vorteil.
3. BGB ergänzt diese Regeln um folgenden Passus: Eine eventuelle Akademische Ausbildung aus der ersten Profession ist bis zu einem TaW von 15 nutzbar, wenn das entsprechende Talent in beiden Professionen vergeben wird. Dieser Regelabsatz fügt also eine Änderung des maximalen TaW der AA der ersten Profession unter bestimmten Voraussetzungen hinzu. Weder ändert er irgendwas an der AA der ersten Profession, sollte das Talent nicht in beiden Professionen vergeben werden, noch ändert er etwas an den Punkten 1+2, die bedeuten, dass man die AA der Zweitprofession erhält (weil sie ein Vorteil ist).