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[5.4.1] BGB Soz. Anpassungsf. automatisch und ungeeignet

Verfasst: 9. Mär 2015, 21:51
von Enigmat
Benutzte Software-Version
5.4.1

Kurzbeschreibung
Der automatisch zugewiesene Vorteil Soziale Anpassungsfähigkeit, der laut Software gleichzeitig ungeeignet ist, laut Regelwerk aber empfohlen, verhindert das Fertigstellen eines Helden.

Startpunkt
Der Fehler tritt bei dem Erschaffen eines Helden auf.

Vorgehen bei der Erschaffung

Regelbasis: unverändert
Einstellungen: männlich
Rasse: Norbarde
Kultur: Mittelländische Städte (möglich, aber nicht üblich)
Profession: Magier, Informations-Institut zu Rommilys, Breitgefächerte Bildung
2. Profession: Spitzel, Nanduriat
Aussehen: Name ausgewürfelt
Auswahl: bei Vorauswahl belassen
Eigenschaften: unverändert
Vor- und Nachteile: Eitelkeit 12, Geiz 10

Auftreten des Fehlers
Nun steht bei den Vor- und Nachteilen die Meldung: "Vorraussetzungen für Informations-Institut zu Rommilys, Spitzel: Nanduriat nicht erfüllt ((...)))" (In den Klammern steht eine sehr lange Aufzählung an nicht wählbaren Vor- und Nachteilen.)

Wenn ich jetzt probiere, den Helden ohne weiteres fertig zu stellen, geht das nicht ("Der Held ist noch nicht regelkonform. [...]"). Verhindert wird dies nur durch die angeblich nicht erfüllten Vorraussetzungen.

Warum ist es ein Fehler?
Für die gewählte Heldenkombination gilt laut Regelwerk folgendes:
  • Der Standardmagier listet Soziale Anpassungsfähigkeit unter den ungeeigneten Vorteilen (WdH S. 174).
    Bei dem Informations-Institut zu Rommilys steht Soziale Anpassungsfähigkeit aber bei den empfohlenen Nachteilen (WdH S. 194).
    Außerdem gilt für das Institut, dass der Held keine ungeeignete Vor- und Nachteile (sowie etliche andere Dinge) haben darf (WdH S. 193).
    Ein Nanduriat erhält Soziale Anpassungsfähigkeit automatisch (WdH S. 142).
Die Nicht-Eignung des Standardmagiers wird also mit einer Empfehlung vom Institut "überschrieben". Es sollte also zu keinen Konflikten kommen.

Allerdings lässt sich der Held mit der Software nicht erstellen; womöglich weil nicht mit einbezogen wird, dass die Soziale Anpassungsfähigkeit nun doch nicht ungeeignet ist. Und da der Nanduriat den Vorteil automatisch mit sich bringt, kann man ihn in der Software auch nicht abwählen; der Held ist nicht erstellbar.

Re: [5.4.1] BGB Soz. Anpassungsf. automatisch und ungeeignet

Verfasst: 10. Mär 2015, 09:49
von little.yoda
Erstmal ein richtig Lob für den Bugreport. Super.


Werden wir für die nächste Version korrigieren.

Bis dahin folgendes Angebot:
Generiere den Helden einfach, speichere den Entwurf und schicke ihn uns.
Wir schicken dir dann den generierten Helden zurück.

Gruß,
Sven

Re: [5.4.1] BGB Soz. Anpassungsf. automatisch und ungeeignet

Verfasst: 10. Mär 2015, 19:38
von Enigmat
Prima, danke für das Angebot! Mal sehen, momentan ist es nicht so dringend.