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[5.2.6] Erschaffung/DDZ/max SO bei BGB

Verfasst: 14. Apr 2013, 08:53
von Sargon
Wenn man einen Charakters mit der Regelbasis "Dunkle Zeiten" erschafft und dann per breitgefächerte Bildung 2 Professionen wählt, wird als maximaler SO nur der von der zuerst gewählten Profession zugelassen, man kann ihn nicht höher setzen.
Es steht zwar weder im Buch der Helden, noch in den dazugehörigen Errata explizit drin, daß man (neben dem höheren Mindest-SO) den maximalen SO beider Professionen nutzen kann, aber meiner Meinung nach ist das logisch.

Re: [5.2.6] Erschaffung/DDZ/max SO bei BGB

Verfasst: 14. Apr 2013, 11:36
von hades-hl
Meiner Meinung nach nicht. Und zwar egal ob DDZ oder "normales" Aventurien.

Re: [5.2.6] Erschaffung/DDZ/max SO bei BGB

Verfasst: 17. Apr 2013, 09:43
von ChaoGirDja
Logisch wäre, wenn der höhere bei beiden (also mindest und maximal) gelten würde.
Und nicht einfach nur der höhere mindest SO, aber der Max. der ersten Prof...
Vor allem weil es sein kann, das der höhere mindest-SO über dem Max. der ersten Prof. liegt.

Re: [5.2.6] Erschaffung/DDZ/max SO bei BGB

Verfasst: 17. Apr 2013, 10:12
von Flunky
In dem Fall könnte man halt den SO nicht weiter steigern. Aber der höhere Mindest-SO wird ja ungeachtet anderer Beschränkungen angenommen.

Re: [5.2.6] Erschaffung/DDZ/max SO bei BGB

Verfasst: 17. Apr 2013, 13:05
von Gorbalad
Am logischsten wäre es, wenn der höchste Minimal- und der niedrigste Maximal-SO gelten würde. So fern der niedrigste Maximal-SO nicht niedriger als der höchste Minimal-SO ist.

Damit wären dann nämlich alle Bedingungen erfüllt.

Kann man überhaupt Professionen kombinieren, wenn der Mindest-SO der einen über dem Maximal-SO der anderen liegt?