[5.1.4 beta] Kosten von Liturgien
Verfasst: 16. Nov 2011, 16:05
Hallo,
im WdG S. 246 steht, dass man bei Erlernen von Liturgien 50 AP x Liturgiestufe bezahlt. Außer man beherrscht eine Variante mit einem niedrigeren Grad. Dann zahlt man nur die Grad-Differenz x 50 AP. Das ist leider bei einigen Liturgien nicht richtig implementiert.
Beispiele:
LG
^^
im WdG S. 246 steht, dass man bei Erlernen von Liturgien 50 AP x Liturgiestufe bezahlt. Außer man beherrscht eine Variante mit einem niedrigeren Grad. Dann zahlt man nur die Grad-Differenz x 50 AP. Das ist leider bei einigen Liturgien nicht richtig implementiert.
Beispiele:
- Belemans Hochzeit ist ja eine Anrufung der Winde (IV). Wenn man Anrufung der Wind (III) kann, dann sollte es nur 50 AP kosten. Er wird aber 100 AP verlangt.
Exorzismus (V) sollte nur 50 AP kosten, wenn man IV beherrscht.
Das gilt auch für Objektweihe IV und V. IV kostet statt 50 100 und V kostet, wenn man IV hat, 50 150.
LG
^^