Verwendung von AP aus BGB
Verfasst: 3. Jan 2010, 00:11
Ich wollte mal fragen, ob es wirklich notwendig ist, dass die AP aus BGB kurz vor der vollständigen Ausnutzung nur noch anteilig aus diesem Topf gezogen werden bzw. teilweise sogar wieder sinken?
Beispiel:
Ausnutzung der AP aus BGB: 699/700
Dann steigere ich Klettern aus BGB von 3 auf 4 (kostet 17 AP) und dann sinken die AP aus BGB auf 697/700, während die Verwendung der regulären AP um 19 steigt.
Könnte hier nicht einfach 1 AP aus dem BGB-Topf gezogen werden und die restlichen 16 AP aus dem normalen Topf?
Außerdem werden auch AP aus dem BGB-Topf gezogen, obwohl man schon die möglichen Steigerungen aus der Zweitprofession aufgebraucht hat.
Ansonsten finde ich, dass ihr da ein super Tool geschrieben habt!
Viele Grüße
Vindariel
Beispiel:
Ausnutzung der AP aus BGB: 699/700
Dann steigere ich Klettern aus BGB von 3 auf 4 (kostet 17 AP) und dann sinken die AP aus BGB auf 697/700, während die Verwendung der regulären AP um 19 steigt.
Könnte hier nicht einfach 1 AP aus dem BGB-Topf gezogen werden und die restlichen 16 AP aus dem normalen Topf?
Außerdem werden auch AP aus dem BGB-Topf gezogen, obwohl man schon die möglichen Steigerungen aus der Zweitprofession aufgebraucht hat.
Ansonsten finde ich, dass ihr da ein super Tool geschrieben habt!
Viele Grüße
Vindariel