Heruasragende Eigenschaft

Hier schreibt ihr bitte Fehler rein, die ihr gefunden habt.
Wenn möglich mit einer genauen Beschreibung, was ihr gemacht habt und wie der Fehler aussieht.
Bitte hier nur Fehler melden, die in einer 4er-Version aufgetreten sind.

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Der T
Verlaufen! -- (Höhlenkundig 0)
Beiträge: 7
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Heruasragende Eigenschaft

Beitrag von Der T »

Habe gerade einen Helden mit 120 Start-GP erstellt. Hatte einige Eigenschaften auf 15 und eine auf 14. Ich konnte aber nur die Herausragende Eigenschaft für die wählen die auf 14 war, nicht aber für die 15er Eigenschaften. Dies hat sich auch nicht geändert, als ich mir nicht nur die möglichen Vorteile habe anzeigen lassen, sondern alle Vorteile.
Zafnir
Podiumsleiter
Beiträge: 2342
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Beitrag von Zafnir »

Hallo T.

Bist du sicher, das du keine negativen Modifilkationen auf die Eigenschaft hast?

MfG Maik
Der T
Verlaufen! -- (Höhlenkundig 0)
Beiträge: 7
Registriert: 3. Apr 2006, 21:29

Beitrag von Der T »

Mittelländer - Garethien - Bannakademie Fasar

Da kommen keine Eigenschaftsmodifikationen vor.
Zafnir
Podiumsleiter
Beiträge: 2342
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Beitrag von Zafnir »

Hallo T.

Ich habe den Fehler gefunden.
Es lag daran, das die HE gefiltertwurden wenn der eigenschaftswert nicht 14 war.
Jetzt habe ich es so abgewandelt, das es nur noch gefiltert wird, wenn der Eigenschaftswert < 14 ist.

MfG Maik
LordHelmchen
Verlaufen! -- (Höhlenkundig 0)
Beiträge: 6
Registriert: 15. Jun 2006, 19:33

Beitrag von LordHelmchen »

Im Zusammenhang mit Herausragenden Eigenschaften wüsste ich gern, ob es a) kanonisch und b) Absicht ist, daß der aus Herausragender Eigenschaft resultierende Bonus die Steigerungskosten nicht beeinflußt (soll heißen, die Steigerung einer herausragenden Eigenschaft (Startwert also 14+1=15) auf 16 kostet 410, also H-15. So auch bei Rassenmodifizierten Eigenschaften. Ich konnte keinen Anhaltspunkt dafür finden, daß diese Boni bei den Steigerungskosten außen vor bleiben.
Danke für die Aufklärung,
LordHelmchen
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Raskir
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Beitrag von Raskir »

Im MFF S. 49, steht, daß bei einer Steigerung die Boni aus Rasse und Kultur nicht gelten, und daher würde ich dasselbe auch für Boni aus Profession und Herausragender Eigenschaft veranschlagen. Weil bei der Berechnung des Maximalwertes auch alle Boni erst angerechnet werden, nachdem mit 1,5 multipliziert wurde (und alles andere wäre nur ein Ausnahme mehr und soviele Ausnahmen müssen nicht sein).

Sayonara
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