Aus irgendeinem Grund scheint ihr die 3/4 Kosten des Vorteils "Akademische Ausbildung (Magier)" nicht bei der Ritualkenntnis mit reinzurechnen. Im Wege der Helden (Seite. 247) sind aber nur fremde Ritualkenntnisse von dem Vorteil ausgenommen.
Da Ritualkenntnis aber eine Sonderfertigkeit ist (die nur wie ein Talent gesteigert wird), sollte es anzurechnen sein.
p.s. Es geht natürlich um eine Ritualkenntnis mit einer eigenen Repräsentation - die Gildenmagische
[5.2.5] AA Einberechnung bei der RK-Steigerung
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Re: [5.2.5] AA Einberechnung bei der RK-Steigerung
WdH S.247 schreibt:
Der zweite Teil der Klammer ist nicht eindeutig. Heißt es "weder fremde Repräsentationen noch fremde Ritualkenntnisse", oder "weder fremde Repräsentationen noch irgendwelche Ritualkenntnisse". Ersteres macht wohl mehr Sinn, da es konsistent mit dem Rest der Klammer wäre.dass sie diejenigen magischen Sonderfertigkeiten, die ihnen offen stehen (solche, die nicht explizit eine fremde Ritualkenntnis, Repräsentation, Profession oder Rasse erfordern; nicht fremde Repräsentationen oder Ritualkenntnisse), zu drei Vierteln der angegebenen AP-Kosten erlernen können, und zwar sowohl während ihrer Ausbildung als auch später im Spiel.
Re: [5.2.5] AA Einberechnung bei der RK-Steigerung
Falls du hoffst dass AA das Steigern der RK verbilligt muss ich dich enttäuschen, AA wirkt nur auf SFs. Würde dir also erlauben die SF RK verbilligt zu erwerben, "unglücklicherweise" ist diese aber schon im Vollzauberer enthalten.
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Re: [5.2.5] AA Einberechnung bei der RK-Steigerung
Die Ritualkentniss IST eine SF!hades-hl hat geschrieben:Falls du hoffst dass AA das Steigern der RK verbilligt muss ich dich enttäuschen, AA wirkt nur auf SFs.
Sie steht sowohl in WdH 16f unter SF, als natürlich in WdH 283. Es ist eine SF, die jedoch wie eine Fertigkeit behandelt wird. Aber das ändert nichts daran, das es eine SF ist.
Und was den Text bei Aka.Aus. angeht... So denke ich das man ihn schon fast böswillig anderes Interpretieren muss, um das "fremde" nicht auch auf die Ritualkentniss aus zu weiten. Es handelt sich um einen Sinnzusammenhang und wären alle Ritualkentisse gemeint, dann müsste das entsprechend auch so gekennzeichnet sein.
Scheint aber ein Fall für das Stübchen und ein Errata zu sein...
Edit:
Eh sich jemand auf den Schlipps getreten fühlt:
Das ist natürlich einfach nur eine deutliche Gegendarstellung
Zuletzt geändert von ChaoGirDja am 31. Jan 2013, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [5.2.5] AA Einberechnung bei der RK-Steigerung
Das Thema haben wir jetzt oft genug durchgekaut.
Unsere Interpretation ist, dass dort "erlenen" steht und erlernen heißt nicht steigern.
Ohne ein Errata, wo dieser Punkt explizit geändert wurde, werden wir es nicht ändern.
EDIT: Und ob das Talent, dass zu der Sonderfertigkeit gehört, immer noch den Regeln für eine Sonderfertigkeit unterliegt, bezweifele ich doch sehr stark.
Unsere Interpretation ist, dass dort "erlenen" steht und erlernen heißt nicht steigern.
Ohne ein Errata, wo dieser Punkt explizit geändert wurde, werden wir es nicht ändern.
EDIT: Und ob das Talent, dass zu der Sonderfertigkeit gehört, immer noch den Regeln für eine Sonderfertigkeit unterliegt, bezweifele ich doch sehr stark.
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