Schutzsegen II und III

Hier schreibt ihr bitte Fehler rein, die ihr gefunden habt.
Wenn möglich mit einer genauen Beschreibung, was ihr gemacht habt und wie der Fehler aussieht.
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Mike_Black
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Schutzsegen II und III

Beitrag von Mike_Black »

Beim Erstellen einer rondrageweihten Amazone (oder zum Test eines einfachen Rondrageweihten) wird der Schurtzsegen II und III als verbilligt für 0AP / 0GP angegeben.
Ich habe keine Regel gefunden, die das auf Null Kosten reduziert.

Zudedm hätte ich erwartet, dass so eine "günstige" Liturgie dann doch gleich automatisch bei der Proffesion dabei ist. :D
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little.yoda
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von little.yoda »

Errata hat geschrieben:Seite 253; Schutzsegen: Die Einschränkung, dass Swafnir-Geweihte nur eine Variante gegen unheilige Meeresbewohner kennen wird gestrichen. Die einzelnen Varianten des Schutzsegens müssen nicht separat erlernt werden.
Ist leider zur Zeit noch relativ unelegant in unserer Software gelöst.
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GSandSDS
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von GSandSDS »

Sorry, wenn ich hier mal einen Thread nekromantiere. Doch ich bin beim Schutzsegen II und III auch mit der Version 5.1.0 auf das selbe Problem gestoßen und weiß nicht, ob das nun ein Bug ist oder irgendeine Regel, die ich nicht nachvollziehen kann. Schutzsegen II und III sind beide de facto kostenlos (0 AP / 0 GP). Ich habe das bei der Erstellung eines Praios-Geweihten und eines Phex-Geweihten feststellen können, und nehme stark an, dass dies wohl alle 12-Götter-Geweite betreffen wird, wenn es offenbar auch noch Rondra betrifft.
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Raskir
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von Raskir »

Das Zitat aus der Errata trifft noch zu, aber wir haben momentan keine Idee für eine elegante Lösung.

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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von GSandSDS »

Okay, irgendwie macht das Erratum aber nicht wirklich einen Sinn oder genauer gesagt, es ist mehrdeutig und irreführend. Habe ich jetzt die voll Wirkung einfach mit der Grad-I-Fassung oder erhalte ich die neueren Grade automatisch, sobald mein Liturgiekenntniswert hoch genug ist? Was mich hier stört ist der Begriff „Variante”. Gut, hier wird Variante = Grad angenommen. Ein Nur-Meereswesen-Schutzsegen oder nur Nur-Feuerwesen-Schutzsegen könnte allerdings auch als Variante verstanden werden. Damit wäre der letzte Satz nur eine Verallgemeinerung des ersten Satzes, der selbst nur für Swafnir-Geweihte gedacht war. Nämlich, dass man nicht auf Liturgien anderer der eigenen Gottheit nahe stehender Kirchen ausweichen muss, weil es bei der eigenen Kirche fehlt (z.B. hier bei der Efferd-Kirche schnorren – so das überhaupt geht).

Was mich das denken lässt, ist auch der Umstand, dass in dem nun bereits erschienenden myranischen Götterband ebenfalls ein Schutzsegen genannt wird. Die Texte sind die gleichen, und auch hier müssen die Grade (wieder) einzeln erlernt werden.

Kleiner Nachtrag: Irritierenderweise kenne MyGö mit dem seperat zu erlernendem Segen der Schwelle nun wirklich eine Art von „Variante” des Schutzsegens des dritten Grades. Aber zurück zum Thema. Was ich hier einfach seltsam finde ist, dass man nicht schlichtweg „Grad” beim Erratum gesagt hat, sondern „Variante”.
GSandSDS
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von GSandSDS »

Sorry für den Doppelpost. Wegen des Zeitabstandes zum alten Beitrag und so …

Blarg, lesen sollte ich können. Hier nochmal das Zitat…

Seite 253; Schutzsegen: Die Einschränkung, dass Swafnir-Geweihte nur eine Variante gegen unheilige Meeresbewohner kennen wird gestrichen. Die einzelnen Varianten des Schutzsegens müssen nicht separat erlernt werden.

Was mit Variante gemeint ist, wird doch direkt im Satz erklärt. Also war meine Vermutung richtig. Es sind nicht die Grade gemeint.

(Ganz nebenbei: Es wäre auch etwas unsinnig, wenn die Grundregeln zum Lernen von höheren Graden von Liturgien [„Zahle den Preis für den höheren Grad, abzüglich der Differenz zum nächst niedrigeren Grad“] jetzt für ALLE Liturgien gelten soll NUR für den Schutzsegen nicht. Damit würde eine unsinnige Regel [Swafnir] nur durch eine andere unsinnige Regel ausgetauscht.)
ChaoGirDja
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von ChaoGirDja »

Leider gelten die Unterschiede Grade auch Varianten der jeweiligen Liturgie...

Es wäre auch zu schön, wenn es so einfach wäre :D

(das ganz ist ist eine Art von "altlast"... Man wollte, das man nicht automatisch von jeder Liturgie alle Varianten kann, sondern nur die von ausgewählten, wo es dann dabei stehen sollte (das steht so in WdG). Leider hat man dann versäumt, die Liturgien auch entsprechend an zu passen...
GSandSDS
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von GSandSDS »

ChaoGirDja hat geschrieben:Leider gelten die Unterschiede Grade auch Varianten der jeweiligen Liturgie...
Die einzigen Fälle, die ich kenne, wo Grade von Liturgien als deren Varianten bezeichnet sind, sind mögliche (ggf. alternative) Liturgiegrade, die aus irgendwelchen (möglicherweise historischen) Gründen einen eigenen Namen haben, fast so als währen sie eine ganz eigene Liturgie. Nein, ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass der letzte Satz des Erratas den vorherigen Satz lediglich untermauern sollte und das Wort „Varianten“ des letzten Satzes sich auf die Definition des Wortes beim Satz davor bezog – und nicht auf irgendeine irgendwie theoretisch mögliche andere Definition, die einem gerade so einfallen könnte. Dass Varianten = Grade hier keinen Sinn macht, kann man ja eigentlich schon sehr leicht an den Konsequenzen aus der Interpretation erkennen: Für 50 AP drei Liturgiegrade erlernen, und das entgegen aller allgemeiner Erlernungsregeln – oh, und natürlich als DIE große Ausnahme nur für diese einzige Liturgie in der gesamten Sammlung. Dass der myranische Schutzsegen wieder nach den „alten“ Regeln (50 AP pro Grad) arbeitet (allerdings ohne die unsinnigen Aussagen bezüglich irgenwelchen Geweihten der generischen Meeresgottheit X), sei nur nochmal am Rande erwähnt.
ChaoGirDja
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von ChaoGirDja »

Richtig, aber bringt dennoch eine Unsicherheit in den Begriff "Variante".
Ich denke zwar auch, das als "Variante" nicht die Grade gemeint sind (auch wenn es dabei eben auch um Varianten handelt), sondern wirklich "Wirkungsvarianten" alla "Schutz gegen Untote, Schutz gegen Fürze, Schutze gegen Blähungen" usw. usv....

Aber ohne eine vernünftige Klarstellung... kann man sich leider nicht Sicher sein, was gemeint ist.
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Raskir
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von Raskir »

Unsere Interpretation ist, daß die höheren Grade als Varianten gelten und diese nicht seperat erlernt werden müssen.

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ChaoGirDja
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von ChaoGirDja »

Raskir hat geschrieben:Unsere Interpretation ist, daß die höheren Grade als Varianten gelten und diese nicht seperat erlernt werden müssen.
*hust* WdG 246f *hust*hust*
Da ist sogar ein Rechen-Bsp drin, die das als glasklar Falsch deklariert.
Dort geht es um den Schiffssegen (Grad IV), der eine Variante des Bootssegen (Grad III) darstellt. Jemand der den Bootssegen kann, muss aber, nach WdG 246f (explizit in dem Bsp.) den Schiffssegen für 50 AP erlernen.
Soweit so klar.
Problematisch ist halt nur, das dass nicht immer gilt...
Betos
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Re: Schutzsegen II und III

Beitrag von Betos »

Ich hab mir gerade die gleiche Frage gestellt.

Nach eingehender Recherche, ist die Einschätzung Raskirs wohl richtig. Die Verwendung von "Variante" ist in der Errata an der Stelle zwar tatsächlich irreführend. Aber da in der gleichen Errata steht:

Seite 243; Primärliturgie: Ergänze im 2. Satz im 2. Absatz “... verfügt über genau eine primäre Segnung; dies erstreckt sich nicht auf Varianten der entsprechenden Liturgie.”
Seite 247; Erlernen von Liturgievarianten: Alle Varianten von Liturgien, bei denen nicht explizit steht, dass sie nicht extra gelernt werden müssen, müssen mit AP gekauft werden.

Ist davon auszugehen, dass bei der Errata des Schutzsegens eindeutig gemeint ist, dass die Grade II und III nicht gesondert erlernt werden müssen, da in den anderen beiden Stellen die Bezeichnung "Variante" für die Grade benutzt wird.

Ich hoffe das hilft zur Klärung, falls noch jemand wie ich bei der Suche nach dem Problem, auf den Thread stößt.
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