Zauber abbrechen und SF Zauberkontrolle
Verfasst: 26. Sep 2012, 22:44
Hey,
Ich hab da überhaupt keinen Durchblick.
Es steht zwar nicht explizit in irgendeinem Regelwerk, aber ich gehe davon aus, dass ein Magier, der einen Zauberspruch wirkt, diesen Zauberspruch willentlich nach einer Aktion abbrechen kann, sodass er keine Wirkung zeigt. Doch was hat das für Konsequenzen? Gilt die Probe als misslungen, gilt das als eine Aktione, muss ich die AsP zahlen oder weitere/andere unangenehme Folgen hinnehmen? Das Regelwerk hüllt sich jedenfalls zu diesen Fragen in Schweigen.
Durch einen Verweis unter SF Zauberkontrolle in WdH 291 erfährt man im Absatz "Optional: Zauber abbrechen" in WdZ 13, dass ein Magier mit dieser Sonderfertigkeit immer nach einer Aktion weiß, ob der Zauber misslingt. Darf er dann sofort abbrechen? Und wenn ja, welchen Vorteil bietet mir dann die SF Meisterliche Zauberkontrolle1 in WdH 288 genau? Hier wird außerdem wie beiläufig erwähnt, dass das ein abgebrochener Zauber vom Zauberer mit dieser SF voll zu bezahlen ist und ihn erst in der letzten Aktion abbrechen kann.
Diese Regeln sind einfach zu schwammig. Könnt ihr mir bitte eine vernünftige Regelung vorschlagen, wenn es keine besseren Regelerläuterungen zu diesem Thema geben sollte.
Schon im Voraus vielen Dank
fireTempest
Ich hab da überhaupt keinen Durchblick.
Es steht zwar nicht explizit in irgendeinem Regelwerk, aber ich gehe davon aus, dass ein Magier, der einen Zauberspruch wirkt, diesen Zauberspruch willentlich nach einer Aktion abbrechen kann, sodass er keine Wirkung zeigt. Doch was hat das für Konsequenzen? Gilt die Probe als misslungen, gilt das als eine Aktione, muss ich die AsP zahlen oder weitere/andere unangenehme Folgen hinnehmen? Das Regelwerk hüllt sich jedenfalls zu diesen Fragen in Schweigen.
Durch einen Verweis unter SF Zauberkontrolle in WdH 291 erfährt man im Absatz "Optional: Zauber abbrechen" in WdZ 13, dass ein Magier mit dieser Sonderfertigkeit immer nach einer Aktion weiß, ob der Zauber misslingt. Darf er dann sofort abbrechen? Und wenn ja, welchen Vorteil bietet mir dann die SF Meisterliche Zauberkontrolle1 in WdH 288 genau? Hier wird außerdem wie beiläufig erwähnt, dass das ein abgebrochener Zauber vom Zauberer mit dieser SF voll zu bezahlen ist und ihn erst in der letzten Aktion abbrechen kann.
Diese Regeln sind einfach zu schwammig. Könnt ihr mir bitte eine vernünftige Regelung vorschlagen, wenn es keine besseren Regelerläuterungen zu diesem Thema geben sollte.
Schon im Voraus vielen Dank
fireTempest