Zauber abbrechen und SF Zauberkontrolle

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fireTempest
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Zauber abbrechen und SF Zauberkontrolle

Beitrag von fireTempest »

Hey,

Ich hab da überhaupt keinen Durchblick.

Es steht zwar nicht explizit in irgendeinem Regelwerk, aber ich gehe davon aus, dass ein Magier, der einen Zauberspruch wirkt, diesen Zauberspruch willentlich nach einer Aktion abbrechen kann, sodass er keine Wirkung zeigt. Doch was hat das für Konsequenzen? Gilt die Probe als misslungen, gilt das als eine Aktione, muss ich die AsP zahlen oder weitere/andere unangenehme Folgen hinnehmen? Das Regelwerk hüllt sich jedenfalls zu diesen Fragen in Schweigen.

Durch einen Verweis unter SF Zauberkontrolle in WdH 291 erfährt man im Absatz "Optional: Zauber abbrechen" in WdZ 13, dass ein Magier mit dieser Sonderfertigkeit immer nach einer Aktion weiß, ob der Zauber misslingt. Darf er dann sofort abbrechen? Und wenn ja, welchen Vorteil bietet mir dann die SF Meisterliche Zauberkontrolle1 in WdH 288 genau? Hier wird außerdem wie beiläufig erwähnt, dass das ein abgebrochener Zauber vom Zauberer mit dieser SF voll zu bezahlen ist und ihn erst in der letzten Aktion abbrechen kann.

Diese Regeln sind einfach zu schwammig. Könnt ihr mir bitte eine vernünftige Regelung vorschlagen, wenn es keine besseren Regelerläuterungen zu diesem Thema geben sollte.
Schon im Voraus vielen Dank

fireTempest
hades-hl
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Re: Zauber abbrechen und SF Zauberkontrolle

Beitrag von hades-hl »

Das Thema wurde auch aktuell in dem Ulisses Forum heiß diskutiert, hier ist auch meine Interpretation: http://www.ulisses-spiele.de/forum/view ... 3535#p3535
Davor und danach sind weitere Beiträge zu dem Thema, musst dich ja nur mit deiner Gruppe einigen.
ChaoGirDja
Höhlenforscher -- (Höhlenkundig 12)
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Re: Zauber abbrechen und SF Zauberkontrolle

Beitrag von ChaoGirDja »

fireTempest hat geschrieben:Es steht zwar nicht explizit in irgendeinem Regelwerk, aber ich gehe davon aus, dass ein Magier, der einen Zauberspruch wirkt, diesen Zauberspruch willentlich nach einer Aktion abbrechen kann, sodass er keine Wirkung zeigt. Doch was hat das für Konsequenzen? Gilt die Probe als misslungen, gilt das als eine Aktione, muss ich die AsP zahlen oder weitere/andere unangenehme Folgen hinnehmen? Das Regelwerk hüllt sich jedenfalls zu diesen Fragen in Schweigen.
Darüber haben "wir" uns erst kürzlich sehr lang und Breit im Ulisses-Forum drüber gestritten.
Aus meiner Sicht kannst einen Gelungenen Zauber erst dann abbrechen, wenn du "meisterliche Zauberktrolle I" hast.
Denn nur hier finden sich Regelungen zum abbrechen eines gelungenen Zaubers.
Alle anderen Stellen, befassen sich Ausschließlich mit dem abbrechen eines misslungen Zaubers.
Aus 1 und 1 wird 2: Du kannst also einen gelungenen Zauber erst mit MZKI abbrechen.
ABER, wenn diese Ansicht geteilt würde... gäbe es keine Disskusion darüber (und erst recht nicht so ene Lange).
Du hast allerdings bereits einen Grund, warum ich sage "geht nicht" selbst bemerkt: Es gibt keine Regeln dazu, außer bei und für MZK I.
fireTempest hat geschrieben:Durch einen Verweis unter SF Zauberkontrolle in WdH 291 erfährt man im Absatz "Optional: Zauber abbrechen" in WdZ 13, dass ein Magier mit dieser Sonderfertigkeit immer nach einer Aktion weiß, ob der Zauber misslingt. Darf er dann sofort abbrechen?
Ja, dafür ist die SF da.
Und dafür, das du die Probe einschätzen kannst (gut, nicht so gut, mittelmäßig, misslungen weil zu blöde, misslungen weil MR zu hoch, misslungen weil die Luft grade stinkt, etc. pp.).
Btw. guck dir die Regeln dazu lieber in WdZ an. WdH ist der falsche Ort dafür.
fireTempest hat geschrieben:Und wenn ja, welchen Vorteil bietet mir dann die SF Meisterliche Zauberkontrolle1 in WdH 288 genau? Hier wird außerdem wie beiläufig erwähnt, dass das ein abgebrochener Zauber vom Zauberer mit dieser SF voll zu bezahlen ist und ihn erst in der letzten Aktion abbrechen kann.
Also auch hier:
Guck in WdZ, nicht in WdH! WdZ sagt dir genau(er) wie der hase läuft, WdH gibt nur sehr grobe Auskünfte.
Ansonsten siehe oben:
MZKI erlaubt dir das Abbrechen eines gelungenen Spruches (sowie ggf. ZfP*-Genau aussagen über den Ausgang der Probe; das hängt davon ab, wie man "einschätzen" bei Zauberkontrolle interpretier), sowie das Zurückhalten von ZfP* (wenn einem der Effekt sonst zu heftig wäre).
fireTempest
Verlaufen! -- (Höhlenkundig 0)
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Registriert: 26. Sep 2012, 21:38

Re: Zauber abbrechen und SF Zauberkontrolle

Beitrag von fireTempest »

Vielen Dank für die präzise Auskunft. :freu:

Doch ich hab da noch eine kleine Frage zu einem Sonderfall:
Folgende Situation:
Ein Magier mit SF Zauberkontrolle wirkt einen Zauberspruch, dessen Zauberdauer eine Aktion lang ist. Die Zauberprobe misslingt. Nach Ablauf der ersten Aktion bemerkt er, dass sie misslungen ist, doch da dürfte es schon zu spät sein, den Zauber noch abzubrechen, da die Wirkung eines Zaubers sofort nach Ablauf der letzten Aktion einsetzt (LCD 4). Sehe ich das richtig?
(Sorry, wenn die Frage zu naiv war.)

Vielen Dank
fireTempest
Vindariel Mondschein
Möchtegern-Held -- (Höhlenkundig 2)
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Registriert: 14. Nov 2010, 16:02

Re: Zauber abbrechen und SF Zauberkontrolle

Beitrag von Vindariel Mondschein »

Das ist doch irrelevant. Der Zauber gilt mit oder ohne SF Zauberkontrolle als gescheitert. Die SF hilft dir nur bei längerdauernden Sprüchen, dass du bereits nach einer Aktion und nicht erst nach mehreren Kampfrunden bzw. teilweise sogar mehreren Spielrunden merkst "Huch ... es passiert ja nichts!" Es sind immer die halben AsP-Kosten zu bezahlen und es gelten die Regeln für misslungene Zaubersprüche (erschwertes Wirken innerhalb der nächsten Spielrunde).
fireTempest
Verlaufen! -- (Höhlenkundig 0)
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Registriert: 26. Sep 2012, 21:38

Re: Zauber abbrechen und SF Zauberkontrolle

Beitrag von fireTempest »

Dankeschön. Bin jetzt komplett im Bilde.
ChaoGirDja
Höhlenforscher -- (Höhlenkundig 12)
Beiträge: 305
Registriert: 5. Apr 2010, 22:59

Re: Zauber abbrechen und SF Zauberkontrolle

Beitrag von ChaoGirDja »

Jap, genau so.
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