BGB Akademische Ausbildung in 2. Profession

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Protarius
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BGB Akademische Ausbildung in 2. Profession

Beitrag von Protarius »

Version 5.4.1

Hallo,
dieses Problem tritt auf, wenn die erste Profession eine magische oder karmale ist, die nicht zeitaufwendig ist (trotzdem wegen magisch oder karmal als 1. Profession gewählt werden muss) und man als 2. Profession eine Profession mit Akademischer Ausbildung (Gelehrter) nimmt. Beispiel: Nachtwind (14GP, nicht zeitaufwendig) BGB Gelehrter (Historiker). Akademische Ausbildung wird dann nicht gewertet.
Wissenstalente und Sprachen, die in beiden Professionen vorkommen, müssten zudem bis zu einem TaW von 15 nach Spalte A zu steigern sein. (Die Formulierung auf S. 249 WdH v3. ist etwas missverständlich, da man davon ausgeht, dass Akademische Ausbildung immer in der 1. Profession ist, da eine solche Profession stets zeitaufwendig ist).

Weiterhin ist mir aufgefallen, dass magiebegabte Alchimistenprofessionen wählbar sind, wenn man Nachtwind als 1. Profession wählt. Da die magische Profession immer die 1. Profession sein muss, schließt sich diese Kombination mWn eigentlich aus.

Viele Grüße
Protarius
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little.yoda
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Re: BGB Akademische Ausbildung in 2. Profession

Beitrag von little.yoda »

zum ersten Punkt: http://forum.helden-software.de/viewtop ... ung#p13815

zum zweiten Punkt: schaue ich mir an.
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Protarius
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Re: BGB Akademische Ausbildung in 2. Profession

Beitrag von Protarius »

Danke für den Hinweis zu 1. Ich habe dort Bezug auf das Problem genommen und halte es für noch nicht erledigt, da ich keinen Beleg für das herausstreichen des Vorteils AA aus der 2. Profession sehe. Siehe bitte dort.
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little.yoda
Meine Höhle! -- (Höhlenkundig 21)
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Re: BGB Akademische Ausbildung in 2. Profession

Beitrag von little.yoda »

zum zweiten Punkt:

Diese Kombination ist erlaubt.
WdH spricht das Verbot nur für Vollzauberer und Halbzauberer aus. Jedoch nicht für Viertelzauberer.
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