in der Errata zu Z&H heißt es:
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—AZ allgemein: Lehrsprache/Unterrichtssprache.
Zum einen sollte es allgemein 'Lehrsprache' heißen,
zum anderen gilt, dass eine Lehrsprache als
Zweitsprache gehandhabt wird (sie startet auf einem
Wert von KL–4). Ist die Lehrsprache bereits Mutteroder
Zweitsprache, wird sie als Mutter- oder
Zweitsprache gehandhabt. Bei der Berechnung eigener
Professionen fallen für eine Lehrsprache keine
Aktivierungskosten an; ein Held kann jedoch nicht
mehr als zwei Zweit-/Lehrsprachen haben.
Bei der Akademie der Herrschaft zu Elenvina und der
Akademie Schwert und Stab und der Magischen
Rüstung zu Gareth, der Halle der Metamorphosen zu
Kuslik, der Akademie des Magischen Wissens zu
Methumis, der Halle des Lebens zu Norburg, dem
Arcanen Institut zu Punin und der Schule der Hellsicht
zu Thorwal muss es jeweils heißen: Lehrsprache
Bosparano +4. Bei der Akademie der Geistreisen zu
Belhanka, der Dunklen Halle der Geister zu Brabak,
der Halle des Quecksilbers zu Festum, der Akademie
Schwert und Stab und der Magischen Rüstung zu
Gareth, der Akademie der Erscheinungen zu Grangor,
der Halle der Antimagie zu Kuslik, dem Arcanen
Institut zu Punin, dem Informations-Institut zu
Rommilys und der Schule des Wandelbaren zu Tuzak
ersetzt die Aussage 'zweite Lehrsprache Tulamidya' die
Tulamidya-Bonuspunkte, bei der Akademie der
Geistigen Kraft zu Fasar, der Drachenei-Akademie
Khunchom gilt 'zweite Lehrsprache Garethi' anstatt der Garethi-Bonuspunkte, bei der Halle des Lebens zur
Norburg gilt gleiches für Alaani. In der Schule des
direkten Weges zu Gerasim werden Garethi und Isdira
als Lehrsprachen gehandhabt, erhalten aber keine Boni.
Bei der Akademie Khunchom verschwindet das
Sternchen an 'Garethi'; die Auswahllisten bei Thorwal
werden ergänzt um die Passage: 'wenn nicht Mutteroder
Zweitsprache'.