Du hast so recht, die Zeitaufwändige Profession muss als erstes gewählt werden! Hesinde sei Dank, wieder was dazugelernt!little.yoda hat geschrieben: Eine AA der zweiten Profession gilt nicht.
Die Suche ergab 3 Treffer
- 9. Nov 2012, 14:51
- Forum: Bug-Meldungen - Version 5.x
- Thema: (5.2.3) Steigerungskosten bei AkaAusb durch BGB
- Antworten: 21
- Zugriffe: 28535
Re: (5.2.3) Steigerungskosten bei AkaAusb durch BGB
- 6. Nov 2012, 22:50
- Forum: Bug-Meldungen - Version 5.x
- Thema: (5.2.3) Steigerungskosten bei AkaAusb durch BGB
- Antworten: 21
- Zugriffe: 28535
(5.2.3) Steigerungskosten bei AkaAusb durch BGB
Hallo, wenn die Akademische Ausbildung durch eine Breitgefächerte Bildung, zweite Profession, erhalten wurde müsste der Vorteil laut WdH249 in vollem Umfang gelten (da automatischer Vorteil). Die Kosten für die Steigerung von Wissenstalenten sind aber immer noch B statt A, bei Sprachen ist es A stat...
- 6. Nov 2012, 22:42
- Forum: Bug-Meldungen - Version 5.x
- Thema: 5.0.7 Akademische Ausbildung Gelehrter - Lernkomplexität B
- Antworten: 3
- Zugriffe: 3734
Re: 5.0.7 Akademische Ausbildung Gelehrter - Lernkomplexität
Helden-Software 5.2.3
Der Fehler scheint noch aufzutreten, wenn die AkaAusb durch BGB (zweite Profession) erhalten wurde.
Bei der Erschaffung eines Brilliantzwergs, Handwerker (zwergischer Bastler) mit BGB Kartograph aufgefallen.
Der Fehler scheint noch aufzutreten, wenn die AkaAusb durch BGB (zweite Profession) erhalten wurde.
Bei der Erschaffung eines Brilliantzwergs, Handwerker (zwergischer Bastler) mit BGB Kartograph aufgefallen.